Menschen, die in ihrer Heimat aufgrund ihrer sexuellen Identität diskriminiert, verfolgt, terrorisiert, bestraft oder sogar getötet werden, finden nicht automatisch Schutz in Deutschland. Denn auch hier können sie Ablehnung und Gewalt erleben. Eine Broschüre gibt Ihnen Tipps für die Unterstützung, wie Sie Menschen ganz unterschiedlicher sexueller Identitäten unterstützen können.
„LSBTTI*-Hintergrund“ bedeutet, dass diese Menschen z. B. lesbisch, schwul, bisexuell, transgender, transsexuell, intersexuell etc. sind. Das Sternchen am Ende steht stellvertretend für die Vielfalt geschlechtlicher und sexueller Identitäten. Mindestens 5 Prozent der Flüchtlinge in Deutschland, so die Schätzung, seien Queer Refugees, also Menschen mit LSBTTI*-Hintergrund.
Insbesondere in Massenunterkünften kann es für diese Menschen bedrohlich sein, wenn ihre sexuelle Identität bekannt wird. Und weil es bislang, so der herausgebende Arbeiter-Samariter-Bund NRW (ASB), kaum Hintergrundinformationen und praktische Hilfen gibt, wurde Anfang 2016 die „Handreichung für die Betreuung und Unterstützung von LSBTTI*-Flüchtlingen“ herausgegeben. Sie wurde u. a. in Zusammenarbeit mit dem Lesben- und Schwulenverband (LSVD) erstellt.
Die 20-seitige Broschüre klärt u. a. über die Hintergründe für ihre Flucht und das Thema Asyl auf. Und sie gibt Hinweise, die für das Asylverfahren wichtig sind. Denn oftmals trauen sich LSBTTI*-Menschen nicht, ihr Geschlecht und ihre Identität als Fluchtgrund anzugeben, weil sie weitere Bedrohung und Verfolgung hier fürchten. Einer der diesbezüglich wichtigsten Punkte findet sich gleich auf Seite 5:
„Der EuGH hat die Rechte von LSBTTI* gestärkt. So hat er die bisherige Praxis verworfen, das Asylgesuch mit der Begründung abzulehnen, die Asylbewerbenden brauchten keine Verfolgung zu befürchten, wenn sie sich nicht „outen“ und nicht offen leben. Detaillierte Befragungen zu sexuellen Praktiken, psychologische Gutachten und medizinische Tests sowie das Einbeziehen von intimen Fotos sind nach EuGH-Rechtsprechung unzulässig. Wenn es ein Flüchtling nicht schafft, sich gleich bei der ersten Anhörung zu outen, darf das nicht mehr dazu führen, dass der angegebene Fluchtgrund als „übersteigertes Vorbringen“ abgetan wird. “
Es folgen ganz praktische Hinweise, wie LSBTTI*-Flüchtlinge schon in den Flüchtlingsheimen unterstützt werden können – z. B. durch eine_n feste_n Ansprechpartner_in für diese Flüchtlingsgruppe oder auch durch eine sorgfältige Auswahl der Dolmetscher_innen in Bezug auf ihre eigene homo- oder transphobe Einstellung.
Die Handreichung schließt mit einer ganzen Reihe von Anlaufstellen für LSBTTI*-Menschen und ihre Unterstützer_innen, teils für das ganze Bundesgebiet, meist aber nur für Nordrhein-Westfalen, ab. Sie können die Handreichung des ASB hier kostenlos herunterladen.
Der LSVD hat außerdem mehrsprachige Informationen zum Thema Asylrecht zusammengetragen. Diese können Sie hier kostenlos herunterladen.
Generelle Informationen für LSBTTI*-Flüchtlinge zum Thema Homosexualität in Deutschland gibt es, ebenfalls kostenlos, auf Türkisch, Russisch und Arabisch beim Lesben- und Schwulenverband Brandenburg (hier nach unten scrollen).