Solange ihr Aufenthaltsstatus noch nicht geklärt ist, ist es in einigen Bundesländern nicht erlaubt, Flüchtlinge in privaten Wohnungen unterzubringen. In Städten bzw. Bundesländern, wo es jedoch erlaubt ist,
Solange ihr Aufenthaltsstatus noch nicht geklärt ist, ist es in einigen Bundesländern nicht erlaubt, Flüchtlinge in privaten Wohnungen unterzubringen. In Städten bzw. Bundesländern, wo es jedoch erlaubt ist,