Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften – jetzt beantragen

Es ist mir unbegreiflich, wieso eine Flüchtlingsunterkunft erst ihr Interesse am Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt bekunden muss, um dann eventuell eine Förderung dafür zu bekommen – warum gehört das nicht selbstverständlich zum Konzept wie eine angemessene Ernährung? Sei’s drum: das „Interessensbekundungsverfahren“ ist eröffnet – Sie können diese Förderung jetzt beantragen.

Die Initiative „Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“ das Bundesministeriums für Familie usw. (BMFSFJ) und Unicef will die Sicherheit von Frauen und Kindern in den Massenunterkünften verbessern und Kindern und Jugendlichen strukturierte Lernangebote bieten. Das BMFSFJ schreibt dazu auf der Website der Initiative:

„Die Initiative sieht insbesondere vor, das Personal in Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge in Fragen des Kinderschutzes zu schulen und für Fälle von Gewaltanwendung zu sensibilisieren.“

Die Initiative besteht seit Ende 2015. Im neuen Jahr (2017) sollen 75 weitere Standorte eine Personalstelle für die Gewaltschutzkoordination bezuschusst bekommen. Sollte in der Unterkunft, in der Sie ehrenamtlich tätig sind, eine solche Stelle noch nicht existieren und auch sonst wenig für den Schutz der geflüchteten Frauen und Kinder getan werden, sollten Sie die Unterlagen in jedem Fall an die Heimleitung weiterreichen.

Welche Kriterien Flüchtlingsunterkünfte für eine Förderung erfüllen müssen, wie das Interessensbekundungsverfahren abläuft und alle weiteren Informationen finden Sie auf der Website gewaltschutz-gu.de. Dort können Sie ebenfalls alle nötigen Formulare herunterladen.

Beachten Sie dabei: das Interessensbekundungsverfahren läuft bis zum 10. Februar 2017.

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