Es ist die meist gestellte Frage auf wie-kann-ich-helfen.info: „Wie kann ich Flüchtlinge privat aufnehmen?“ Und immer öfter höre ich: jemand hat ein Zimmer, eine Wohnung oder gar ein ganzes Haus zu vermieten, doch die zuständigen Behörden weigern sich, dieses Angebot anzunehmen. Was können Sie nun machen?
Ein Beispiel irgendwo aus Deutschland:
eine Hausbesitzerin hat in einer ruhigen Gegend neben dem Haus, das sie mit ihrer Familie bewohnt, ein weiteres Haus, das derzeit leer steht. Mehrfach hat sie das Haus den zuständigen Behörden ihrer Stadt zur Vermietung an Flüchtlinge angeboten, und ihre aktive Hilfe noch dazu, doch die Behörde hat noch nicht einmal auf ihr Angebot reagiert. Stattdessen verkündet die Stadt in der Lokalzeitung, dass ihr der Wohnraum für Flüchtlinge ausgehe, und dass man wohl jetzt auf Zelte umsteigen müsse.
Die Hausbesitzerin fragt sich natürlich, was für Zustände in dieser Behörde herrschen müssen, wenn angesichts der öffentlich verkündeten Not Angebote wie ihres nicht wahrgenommen werden. Ein solches Versagen der Behörden kann viele Gründe von politischem Filz bis zu mangelndem Willen seitens der Verantwortlichen haben. Doch häufig liegt es tatsächlich daran, dass sie personell unterbesetzt und völlig überfordert sind.
Und daran, dass die Kommunen selbst entscheiden dürfen/müssen, wo sie Flüchtlinge unterbringen. Denn für unterbesetzte, überforderte Behörden ist es natürlich schon logistisch gesehen wesentlich einfacher, alle Flüchtlinge an einem Ort unterzubringen – dass die Zustände dort für die Geflüchteten teils unerträglich und menschenunwürdig sind, ist da nebensächlich.
Doch es geht auch anders, wie ein Beispiel aus Österreich zeigt, wo die Auflagen so geändert wurden, dass Flüchtlinge nun auch privat unterkommen dürfen. Auch in Deutschland gibt es positive Beispiele (s. hier und hier). Und die Initiative „Flüchtlinge willkommen“ vermittelt Gastgeber_innen und Geflüchtete, wo es möglich ist.
Was tun, wenn Behörden Ihr Angebot ablehnen oder gleich schweigen?
Wenn Sie nun Flüchtlinge privat bei sich aufnehmen oder ihnen Wohnraum vermieten möchten und auf Widerstand oder Schweigen bei den Behörden treffen, gibt es dennoch ein paar wenige Möglichkeiten:
- Wissen Sie von anderen, denen es ähnlich geht? Schließen Sie sich zusammen und wenden Sie sich gemeinsam und persönlich an die Behörden. E-Mails gehen in der Masse unter – ein Anruf oder persönlicher Besuch (auch bei der_dem Bürgermeister_in, den Parteivorständen und der Opposition) bewirkt oft viel mehr.
- Sprechen Sie mit ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer_innen. Die wissen oft, wer Wohnraum sucht, und vielleicht können Sie gemeinsam die Behörden überreden, private Unterkünfte zuzulassen.
- Lassen Sie in Ihren Bemühungen nicht nach – es werden in absehbarer Zeit nicht weniger Flüchtlinge werden, der Wohnraum wird immer knapper, und die Behörden werden nicht weniger überfordert sein. Sie wären ja auch jetzt schon ohne das überwältigende ehrenamtliche Engagement völlig aufgeschmissen.
- Und wenn gar nichts mehr geht, wenden Sie sich ruhig an Ihre Lokalzeitung. Auch hier gilt: je mehr Gastgeber_innen Sie sind, desto eher wird man Sie hören.
Wie findet man Flüchtlinge für den eigenen Wohnraum?
Sollte es in Ihrem Ort bereits erlaubt sein, Flüchtlinge privat aufzunehmen, können Sie dies tun:
- Bieten Sie Ihren Wohnraum der in Ihrem Ort zuständigen Behörde an. Machen Sie möglichst genaue Angaben dazu, um was für Wohnraum es sich handelt, ob er abschließbar und separat ist oder in Ihren Wohnraum integriert, ob den Geflüchteten ein eigenes Bad und eine eigene Küche zur Verfügung steht oder nicht, ob er bereits möbliert ist oder nicht, und mit wem sie den Wohnraum teilen werden. Manchen Behörden ist auch wichtig zu wissen, ob Schulen, ärztliche Versorgung, Supermärkte etc. in der Nähe sind und welche ÖPNV-Anbindung es an Ihrem Wohnort gibt.
- Sprechen Sie mit ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer_innen. Manche wissen durch den persönlichen Kontakt, wer am dringendsten eine eigene Wohnung sucht oder benötigt.
- In den Flüchtlingsheimen sind meist keine Aushänge mit Wohnungsangeboten erlaubt. Doch Sie können vielleicht einen Aushang z. B. im Flüchtlingscafé Ihrer Kirchengemeinde machen, bei der Kleiderkammer oder überall dort, wo Flüchtlinge sich oft aufhalten. Der Aushang sollte in den entsprechenden Sprachen verfasst sein, damit die Flüchtlinge ihn auch verstehen können.
- Sollte das Zusammenleben mit „Ihren“ Flüchtlingen dann zustande kommen und gut gehen, dann erzählen Sie auch anderen davon, z. B. über einen Artikel in der Lokalzeitung (natürlich nur mit vorheriger Absprache mit Ihren geflüchteten Untermieter_innen). So helfen Sie anderen, die freien Wohnraum haben, vielleicht ihre Vorbehalte zu überwinden und den Wohnraum ebenfalls Flüchtlingen anzubieten.
Vermittlung geflüchteter Frauen und Jugendlicher
Sie sollten allerdings wissen, dass grundsätzlich keine allein geflüchteten Frauen in Untermietverhältnisse bei alleinstehenden oder mehreren Männern vermittelt werden.
Möchten Sie unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge aufnehmen, z. B. als Pflegekinder? Dann schauen Sie mal hier nach, ob diese Informationen und Projekte Ihnen weiterhelfen können.
Bitte beachten Sie, dass ich Ihnen über das, was hier auf wie-kann-ich-helfen.info steht, keinerlei Auskunft darüber geben kann, was genau bei Ihnen vor Ort erlaubt oder möglich ist. Wenden Sie sich für solche Auskünfte deshalb bitte an Ihre lokale Behörde, die für die Unterbringung der Geflüchteten zuständig ist.