Ende 2015 sorgte eine Nachricht für Unsicherheit bei den Vereinen: sie bekämen steuerliche Nachteile oder würden sogar ihre Gemeinnützigkeit gefährden, wenn sie Flüchtlinge als beitragsfreie Mitglieder aufnähmen. Vereinzelt wurde schließlich berichtet, dass das eine oder andere Bundesland dies anders handhabe. Fakt ist: in keinem Bundesland darf ein Verein auf diese Weise für sein Engagement für Flüchtlinge abgestraft werden.
Ein Pressesprecher des Bundesfinanzministeriums schreibt mir hierzu im Januar 2016 auf meine Nachfrage:
„Die Aufnahme von Flüchtlingen als beitragsfreie Mitglieder gemeinnütziger Vereine wird keine steuerlichen Nachteile für die Vereine haben. Diese Richtungsentscheidung von Bund und Ländern aus dem November 2015 gilt im gesamten Bundesgebiet für alle Finanzämter. Die Finanzministerinnen und Finanzmister haben mit der Entscheidung auch angekündigt, ihre Ämter unverzüglich darüber zu informieren, dass das Engagement der Vereine für Flüchtlinge zu keiner Gefährdung der Gemeinnützigkeit führen darf.“
Es ist Vereinen demgemäß weiterhin möglich und nicht zu ihrem Nachteil, wenn sie Flüchtlinge vorerst beitragsfrei aufnehmen, um ihnen die Integration zu erleichtern und während der teils sehr langen Wartezeit auf Behördenentscheidungen Möglichkeiten für Freizeitbeschäftigung und Engagement zu bieten.
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