Flüchtlingen in Sachsen Arbeit geben – ein Leitfaden

Das sächsische Innenministerium hat einen Leitfaden für Unternehmen herausgebracht, der zukünftige Arbeitgeber_innen in Sachsen darüber aufklärt, welche Arbeit Flüchtlinge annehmen dürfen, wie eine solche Stelle geplant, finanziert und ggf. gefördert werden kann, welche Pflichten die Arbeitgeber_innen dabei haben, welche Punkte sie besonders beachten müssen usw.

Der 24-seitige „Leitfaden zur Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten im Freistaat Sachsen“ informiert über die Rechtsgrundlagen von Arbeit und Ausbildung von Geflüchteten, wie es mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aussieht, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um Flüchtlinge beschäftigen zu dürfen, und er listet nicht zuletzt Adressen auf, die u. a. für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zuständig sind.

Die Broschüre kann hier kostenlos heruntergeladen werden.

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